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Vertragsarztrecht

Das Vertragsarztrecht ist im Gesetz der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Der Vertragsarzt benötigt beim Zulassungsausschuß , der in der Regel bei der Kassenärztlichen Verienigung angesiedelt ist, eine Zulassung als Vertragsarzt. Hierzu bedarf es verschiedener Voraussetzunge unter anderem einen sog. „Facharzt“ und weitere Voraussetzungen. Dann kann er auch sog. „Kassenpatienten“ behandeln.

Für Vertragsärzte enthält das Vertragsarztrecht über das für alle Ärzte geltende Berufsrecht hinausgehende Regelungen zum Umgang mit Patienten, Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen .

Durch etliche gesetzliche Veränderungen kann der Arzt heute neue moderne Kooperationsverfahren eingehen. Z.B. auch ein MVZ oder eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften.

Mit der Zulassung sind sehr viele Pflichten verbunden.

Besondere Vergütungsmodelle wie das RLV oder QZV sind Bestandteil des Vertragsarztrechtes.

 

Aufgrund der langjährigen persönlichen Beziehung bestehen gute Kontakte nach England, Irland, USA und Australien.

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